Die eigene Immobilie aufteilen

 Eine Immobilie teilen, erfordert Fachkenntnis und exakte Planung

Eine Immobilie aufteilen kann sehr effizient sein. Die Immobilienteilung bietet verschiedene Vorteile:

1. Der Wohnaufwand in den eigenen (neuen) vier Wänden reduziert sich.

2. Es eröffnen sich Chancen, mit anderen zu wohnen.

3. Eine Vermietung, sei es Untervermietung oder von Teilen der Immobilie, ist nach dem Immobilie aufteilen machbar.

4. Es wird möglich, nur einen Teil der Immobilie zu verkaufen.

Die einfache Lösung: Immobilie aufteilen und Wohnfläche verkleinern

Wenn der Flächenbedarf sinkt, kann man die Wohnfläche verkleinern. Der freie Raum kann vermietet werden, was Mieteinnahmen generiert und zur Altersversorgung beiträgt. Manche schätzen auch die Gesellschaft.

Ein Ausbau des Souterrains zu einer separaten Wohnung könnte möglich sein. Oder vielleicht ist es sinnvoll, schwer erreichbare Räume im Ober- oder Dachgeschoss zu nutzen. Viele Immobilien bieten individuelle Lösungen für das Wohnen im Alter. Bei ausreichend großen Immobilien sind den Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt.

Ein Grundstück teilen und bebauen

Bei ausreichender Grundstücksfläche kann eine Teilung erwogen werden. Das bestehende Haus auf der größeren Fläche könnte verkauft oder vermietet werden, während auf der restlichen Fläche neu gebaut wird. Neue Hausformen wie das „Tiny Haus“ bieten neue Möglichkeiten.

Die Realteilung einer Immobilie ist in der Regel aus finanziellen Gründen sinnvoll. Die Kosten sind geringer als die finanziellen Vorteile einer optimierten Nutzung.

Ob eine Teilung und Bebauung möglich ist, hängt von Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Bauordnung ab. Die Realisierung der Pläne unterliegt verschiedenen rechtlichen Vorschriften. Bauämter beraten in der Regel Bürger beim Neubau von Immobilien.

Wir sorgen mit einem ganzheitlichen Ansatz dafür, dass Sie Ihre Wünsche und Träume für das Wohnen im Alter verwirklichen. Als erfahrene Immobilienexperten können wir auf der gesamten Klaviatur spielen, um ihre Ziele und Wünsche kompetent, sicher und preiswert umzusetzen.

Sinnvoll ist es, wenn Sie zuvor den möglichen Verkaufspreis der Immobilie oder den erzielbaren Mietzins genau kennen.

Ein Wohnhaus aufteilen

Wenn die Immobilie baulich geeignet ist, kann ein Wohnhaus in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Zwei abgeschlossene Wohnungen müssen vorhanden sein.

Die Bauverwaltung prüft dies und erteilt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen die Anforderungen einer separaten Wohnung erfüllen, wie zum Beispiel einen eigenen Eingang.

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Ist die Frage der separaten Wohnungen positiv beschieden, so fertigt der Notar eine Teilungserklärung für das Gebäude an. Darin wird der Umfang der beiden Wohneigentume definiert. Jetzt legt das Grundbuchamt neue Grundbücher an. Wesentliche Punkte des gemeinschaftlichen Zusammenlebens legt die Gemeinschaftsordnung fest.

Jetzt ist der Weg frei, um eine der beiden Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.

Das Wohneigentum teilen

Theoretisch ist es auch möglich, ein bereits bestehendes Wohneigentum noch einmal aufzuteilen. Allerdings bieten die meisten Wohnimmobilien nicht die Möglichkeit, einen zweiten separaten Eingang zu schaffen. Der separate Eingang ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Bei besonders großen Immobilien – zum Beispiel vollständigen Etagen in Mehrfamilienhäusern des 19. Jahrhunderts – kann eine Prüfung im Einzelfall jedoch lohnen.

 

Glossar: Immobilie aufteilen

  • Grundstücksteilung: Der Prozess der Aufteilung eines größeren Grundstücks in kleinere Parzellen. Dies wird oft durchgeführt, um den Verkauf oder die Entwicklung von Teilen eines größeren Grundstücks zu ermöglichen.
  • Immobilienbewertung: Ein Prozess, der den Marktwert einer Immobilie bestimmt. Dies kann durch Vergleich mit ähnlichen Immobilien in der Nähe, Analyse der Baukosten oder Projektion der erwarteten Mieteinnahmen erfolgen.
  • Realteilung: Die Aufteilung einer Immobilie in mehrere selbstständige Einheiten. Dies kann durch Umbau eines bestehenden Gebäudes oder durch Neubau auf einem geteilten Grundstück erfolgen.
  • Grundstück: Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet.
  • Teilungserklärung: Eine Teilungserklärung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt, inwiefern sein Grundstück in einzelne Mieteigentumseinheiten aufgeteilt wird.
  • Wohneigentum aufteilen: Die Aufteilung von Wohneigentum bezieht sich auf den Prozess, bei dem verschiedene Wohn- und Gewerbeflächen auf unterschiedliche Eigentümer aufgeteilt werden.
  • Grundbuch: Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Bezirks aufgeführt werden. Es gibt Auskunft über den Eigentümer, die Größe des Grundstücks sowie eventuelle Belastungen und die Rechte Dritter.
  • Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde zu bestimmten Dingen, die er tun, unterlassen oder dulden muss.
  • Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.
  • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan ist ein Instrument zur Planung im Bereich der Raumordnung. Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung dar.

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Autor Thomas Siedler

Der Autor Thomas Siedler hat im Rahmen der Laufbahn in der Finanzverwaltung Steuerrecht an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen studiert. Das Studium schloss er als Dipl.–Finanzwirt ab. Weitere Stationen absolvierte er als Führungskraft einer Steuerberatungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei. Hierbei sammelte er Erfahrungen in der Immobilienbranche. Seit fast 20 Jahren widmet er sich dem Immobilienverkauf. Zu dem Schwerpunkten Wohnimmobilien erwarb er besondere Kenntnisse bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverkäufen von Immobilien. 2021/2022 folgte eine Ausbildung als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.