Für die Erstellung des Energieausweises gelten neue Regeln! Bereits erstellte Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise behalten weiterhin Gültigkeit.

Das ist beim Energieausweis 2021 neu

Bis zum 1. Mai 2021 gilt eine Übergangsfrist für die Erstellung eines Energieausweises nach neuen Regeln. Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Immobilieneigentümer neue Regeln für den Energieausweis beachten.


Wie zuvor wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Auch die Gültigkeitsdauer des Energieausweises von bisher zehn Jahren ändert sich nicht. Eigentümer von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden müssen den potenziellen Energieverbrauch des Gebäudes wie bisher für die Vermietung, die Verpachtung oder den Verkauf mit einem gültigen Energieausweis nachweisen.
Zukünftig kann jedoch die Objektbegehung bei der Erstellung des Energieausweises vermieden werden.

Ab 2021 reichen Fotos zur Erstellung des Energieausweises

mmobilieneigentümer können stattdessen Fotos zur Verfügung stellen. Der Aussteller des Ausweises kann dadurch in die Lage versetzt werden, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu erkennen.  Es eignen sich beispielsweise Fotos von der Hausfassade, der Dämmung des Daches, von Fenstern oder Geschossdecken. Selbstverständlich sollte die Heizungsanlage ebenfalls abgebildet sein.

Neu ist bei der Erstellung des Energieausweises sind künftig weiterführende Angaben zur Art des Energieträgers für die Wärmeerzeugung.

Damit soll die CO2-Emissionen des Gebäudes ermittelt werden.   Weiterhin soll der Ausweis Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes enthalten. So sollen Eigentümer dazu motiviert werden, die Klimabilanz ihres Gebäudes zu verbessern.

Das gilt für prüfpflichtige Klimageräte

Für den neuen Energieausweis sind zudem prüfpflichtige Klima- und Lüftungsanlagen relevant. Dazu gehören Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW zur Kühlung. Von der Prüfpflicht ausgenommen sind Klimaanlagen, die die Effizienz mit einer kontinuierlichen elektronischen Überwachung messen. Diese informieren automatisiert, wenn die Effizienz sinkt.

Wahlrecht beim Energieausweis bis Mai 2021

Es gibt eine Übergangsfrist: Aussteller dürfen Energieausweise noch bis zum 1. Mai 2021 nach den bisherigen Vorschriften erstellen.   Unsere Kunden müssen sich um die Frage Verbraus- oder Bedarfsausweis nicht kümmern. Bei von uns angebotene Immobilien finden wir die beste Lösung dieser Frage – und erledigen die Aufgabe einfach.